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Bildschauen

Bildschauen: Musik und Sprache

Häufig wird während einer Bildschau Musik abgespielt, manchmal gesprochen. Die Sprache übermittelt weitere Informationen, die Musik verstärkt Gefühle.

Sprache

Bei informativen Bildschauen, beispielsweise über eine Reise, können die Zuschauer weiter die Bilder anschauen und werden nicht abgelenkt durch Texte am Bildrand. Dort platziere ich nur eines oder wenige Wörter, etwa den Namen einer Stadt oder Sehenswürdigkeit.

Wer jemanden mit angenehmer, klarer Stimme kennt, sollte ihn (sie) bitten, die Texte zu sprechen.

Welche Musik?

Ich frage mich: Welche Musik verstärkt meine Aussage, erzeugt vielleicht das beabsichtigte Gefühl?

Melodien gespielt mit wenigen Instrumenten, sind meist besser geeignet als Gesungenes, außer der Text passt zum Inhalt der Bildschau.

Unbekannte Stücke haben den Vorteil, dass kaum jemand andere Erlebnisse damit verbindet.

Musik und Bildwechsel

Die Bildwechsel sollten auf die Musik abgestimmt werden.

Wechseln die Bilder im Rhythmus der Melodie, wirkt die Musik nicht wie zufällig aufgesetzt, Bild und Ton verschmelzen zu einer Einheit.

Effekte der Begleitmusik lassen sich nutzen, beispielsweise kann genau während eines Paukenschlags das nächste Bild verzögerungsfrei folgen — sofern das zum Inhalt passt.

Sprache und Musik können zusammen in der gleichen Bildschau vorkommen. Vor den Sprechphasen blende ich die Musik aus oder stelle sie ganz leise, anschließend langsam wieder lauter.

Lautstärke

Begleitmusik und -Sprache sollten nicht lauter sein, als es den Zuschauern genehm ist. Bin ich mir unsicher, stelle ich sie lieber zu leise ein, und warte, bis jemand bittet, den Ton lauter aufzudrehen.

Im Web sind Bildschauen begleitende Musik und Sprache (noch) häufig unerwünscht. Ich kann nicht wissen, ob jemand arbeitet, telefoniert, sich unterhält oder eigene Musik hört und weiß nicht, wie laut sie dort erklingt. Ich verzichte darauf. Will ich das nicht, werde ich anbieten, die Musik aktiv einzuschalten. Nur so stelle ich sicher: Der Zuschauer will sie hören.

Rechtliches

Gekaufte Musik auf CDs oder in (MP3-) Dateien darf ich nicht ohne weiteres benutzen, sondern muss unter bestimmten Umständen Geld an die GEMA bezahlen. Mit dem Recht kenne ich mich nicht aus, ich habe nur in Erinnerung, dass ich zahlen muss, wenn ich die Musik öffentlich abspiele. Der interessierte Leser informiere sich bei der GEMA.

Es gibt CDs und Dateien, die davon ausgenommen sind. Das steht zum Beispiel auf der CD-Hülle oder der Internet-Seite mit den Musik-Dateien (gilt, sofern der Verantwortliche für den Seiteninhalt die Rechte an der angebotenen Musik besitzt).

Kenne ich jemanden, der ein Instrument gut beherrscht oder gar eine Musikband, könnte ich so zu gebührenfreien Aufnahmen kommen, vielleicht passend für die Bildschau komponiert und gespielt.

Elmar Baumann, 06.05.2007.