Unterbelichtung [Fotolexikon]
Unterbelichtung heißt, bildwichtige Teile oder das ganze Motiv erscheinen zu dunkel auf dem Diafilm (Sensor), zu hell auf dem Negativ. Ich las eine alternative Definition: Der Film ist nicht belichtet an unterbelichteten Stellen. Ich ziehe die erste Definition vor. Die zweite beschreibt meiner Meinung nach das Wort "Unbelichtet" (nicht belichtet).
Was ist zu dunkel? Jedenfalls alles, was nach der Bildidee, Bildabsicht heller erscheinen sollte. Eine graue Schneelandschaft, die der Stimmung nach weiß sein sollte, ist unterbelichtet. Grauer Schnee im Hintergrund eines sonst richtig belichteten Motivs erscheint nicht unterbelichtet.
Zu dunkel kann auch heißen, die Belichtung reicht nicht aus für eine qualitativ angemessene Vergrößerung. Negativfilme können so vergrößert werden, dass Stellen mit geringer Dichte (helle Stellen, wenig Zeichnung) auf dem Papierbild ausreichend hell erscheinen. Bis zu einem gewissen Grad funktioniert das gut. Irgendwann ist nicht mehr genügend Differenzierung im Negativ, die Vergrößerung wird flau und grießelig.
Unterbelichtung wird vermieden durch ausreichend lange Verschlusszeiten (große Blenden).
Der Fotograf kann vorher feststellen, wo das Motiv zu knapp belichtet wird. Dazu misst er mit dem Spot-Belichtungsmesser die dunklen bildwichtigen Stellen. Unterbelichtet ist, was eine durch den Sensor (Film) bestimmte Blendenanzahl dunkler ist als die eingestellte Belichtung. Wieviele Blenden das sind, steht im Datenblatt des Filmherstellers oder man findet es heraus durch eine Bildserie.
Dazu fotografiert man eine strukturierte, sonst gleichmäßig helle Fläche, zum Beispiel ein riffeliges weißes Handtuch, das überall gleich hell beleuchtet ist. Das erste Bild wird nach Vorgabe des Belichtungsmessers fotografiert, alle folgenden bei Negativfilm und Sensor mit jeweils einer Blende weniger, bei Diafilm mit einer halben. Das erste Foto, auf dem die Struktur nicht mehr (gut) zu erkennen ist oder nur mit schlechter Qualität vergrößert werden kann, markiert die Grenze.
, 13.11.2005.