Belichtungskorrektur [Fotolexikon]
Die Belichtungskorrektur verlängert oder verkürzt die Belichtung gegenüber dem unkorrigierten Belichtungsmesser-Wert. Der Belichtungsmesser wird so eingestellt, dass er korrigierte Messwerte liefert. Die Belichtungsautomatik belichtet mit den korrigierten Werten.
Beim manuellen Einstellen von Blende und Verschlusszeit kann der Fotograf die Belichtungskorrektur berücksichtigen. Zeigt der Belichtungsmesser – ohne Korrekturfaktor – beispielsweise Blende 8 an, stellt der Fotograf Blende 11 ein bei einer Belichtungskorrektur von -1 Blende.
An den Kameras lässt sich die Belichtungskorrektur in Blendenstufen einstellen, + (Plus) für reichlichere Belichtung (größere Blende, längere Verschlusszeit) und - (Minus) für knappere (kleinere Blende, kürzere Verschlusszeit). +1 bedeutet, die Kamera belichtet 1 Blende mehr, bei -2 verringert die Kamera die Belichtung um 2 Blenden.
Handbelichtungsmesser können die Belichtungskorrektur zum Lichtwert addieren. Bei einer Korrektur von +1 zeigen sie 1 Blende weniger an, bei -2 2 Blenden mehr.
Notwendig ist die Belichtungskorrektur, wenn:
- mit dem Belichtungsmesser helle oder dunkle Objekte gemessen werden
- im vom Messwinkel erfassten Bereich helle oder dunkle Flächen sind
- mit dem Handbelichtungsmesser gemessen wird und vor dem Objektiv lichtreduzierende Filter sind
- mit dem Handbelichtungsmesser gemessen wird und das Objektiv (Makroobjektiv) ausgezogen ist
Beispiel: Wird bei Gegenlicht mit der Integralmessung fotografiert, korrigiert der Fotograf die Belichtung um 1 bis 2 Blenden reichlicher, der im Verhältnis zum Vordergrund helle Hintergrund bewirkt, dass der Belichtungsmesse, der ihn erfasst, eine zu geringe Belichtung anzeigt.
Abbildung: Belichtungskorrektureinstellung einer Kamera. An der Kamera wurde die Belichtung um +1 korrigiert für das Fotografieren heller Objekte
Wird die Belichtungskorrektur an einem Blitzgerät eingestellt, gibt es mehr Licht ab (Pluskorrektur) oder weniger (Minuskorrektur), als die TTL-Blitzlichtmessung oder Computerblende ermittelt.
, 28.03.2006.